Denn:
Sie darf nur von Betrieben geführt werden, die bestimmte
Kriterien und Vorgaben erfüllen. So muss der Betriebsinhaber
in die Handwerksrolle eingetragen sein - also die Meisterprüfung
als Fleischer bestanden haben. Weitere Voraussetzung ist
die Mitgliedschaft in der Fleischerinnung.
Für
den Verbraucher von besonderem Interesse: Der Betrieb muss
als Fleischer-Fachgeschäft, d.h. unter handwerklichen
Gesichtspunkten geführt werden. Dazu zählt neben
der beruflichen Qualifikation die persönliche Mitarbeit
des Inhabers, ein großes, tiefgestaffeltes Sortiment
an Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie die individuelle
und sachkundige Beratung der Kunden.